Geschäftsordnung der Bezirksmitgliederversammlung im Bezirksverband Harburg (GOBMV)
Fassung vom 28. Februar 2026
§1 Mitgliederrechte
(1) Stimm- und Rederecht haben alle Mitglieder des Bezirksverbandes Harburg. Gäste können das Rederecht beantragen.
(2) Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Bezirksverbands Harburg.
(3) Gastmitglieder können das Rede-, Antrags- und Stimmrecht gemäß § 5 Bundessatzung durch Beschluss der Versammlung erhalten.
§2 Versammlungsleitung
(1) Die Bezirksmitgliederversammlung wählt in offener Abstimmung eine Versammlungsleitung, sowie mindestens eine*n Protokollant*in.
(2) Die Versammlungsleitung hat die Aufgabe, die Versammlung auf der Grundlage der beschlossenen TO demokratisch zu leiten. Dazu kann sie:
- Jederzeit zu Verfahrensfragen zur Richtigstellung und Förderung der Aussprache das Wort ergreifen,
- bei Überschreitung der Redezeit das Wort entziehen,
- Redner*innen, die vom Thema abweichen, zur Sache rufen,
- alle Abstimmungshandlungen leiten,
alle Anträge an die Versammlung entgegennehmen, und deren
Bearbeitung sichern,
- außer der Reihe Redner*innen zur sachlichen Erwiderung und zur Geschäftsordnung (GO) das Wort erteilen.
- die Versammlung zum Zwecke der Verständigung unterbrechen.
(3) Die Versammlungsleitung übt das Hausrecht im Rahmen der Verträge auch über externe Tagungsräumlichkeiten aus.
§3 Tagesordnung
Die Bezirksmitgliederversammlung beschließt die Tagesordnung. Anträge zur Änderung der Tagesordnung können mündlich gestellt werden.
§4 Weitere Kommissionen
(1) Kommissionen werden in offener Abstimmung gewählt.
(2) Die Bezirksmitgliederversammlung wählt eine Mandatsprüfungskommission. Die Mandatsprüfungskommission prüft die Stimmberechtigung der
Teilnehmer*innen und veranlasst ggf. den Beschluss über die
Stimmberechtigung von Gastmitgliedern.
(3) Sieht die Tagesordnung Wahlen vor, wählt die Bezirksmitgliederversammlung eine Wahlkommission. Sie leitet den Wahlgang gemäß Wahlordnung der Partei Die Linke.
(4) Die Versammlungsleitung kann vorschlagen, eine Awarenesskommission zu wählen. Sie hat die Aufgabe, von Diskriminierung und persönlichen Grenzüberschreitungen Betroffenen beizustehen und in ihrem Interesse zu handeln.
§5 Redezeiten
(1) Wortmeldungen zur Diskussion sind der Versammlungsleitung per Handzeichen deutlich anzuzeigen. Meldungen für Redebeiträge werden unter Berücksichtigung der Quotierung in der Reihenfolge der Meldung abgearbeitet. Erstredner*innen erhalten Vorrang.
(2) Die Redezeit beträgt drei Minuten. Die Versammlung kann auf Antrag vor Beginn einer Debatte eine andere Redezeitdauer beschließen. Ob diese für alle Beiträge der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt oder für die Dauer der Versammlung gilt, muss vor Beschluss festgestellt werden.
(3) Bei Wahlen erhalten Kandidierende eine Vorstellungszeit von zwei Minuten sowie drei Minuten zur Beantwortung von Anfragen. Die Zeit für Anfragen und Stellungnahmen beträgt pro Wortmeldung eine Minute und zehn Minuten pro Wahlgang in Summe.
(4) Nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes können persönliche Erklärungen mit einer Redezeit von einer Minute abgegeben werden. Persönliche Erklärungen dürfen sich nicht aufeinander beziehen.
§6 Abstimmungsverfahren
(1) Alle Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt.
(2) Beschlüsse werden auf der Grundlage von Anträgen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht die Satzung, die Wahlordnung oder diese Geschäftsordnung etwas anderes vorschreibt.
(3) Bei jeder Beschlussfassung sind die Dafür-Stimmen (bzw. Ja-Stimmen), die Dagegen-Stimmen (bzw. Nein-Stimmen) und die Enthaltungen zu erfragen.
§7 Anträge
(1) Anträge sind der Versammlungsleitung nach Beginn oder dem Vorstand vor Beginn der Versammlung in schriftlicher Form vorzulegen.
(2) Anträge an die Bezirksmitgliederversammlung können bis spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Bezirksvorstand eingereicht werden. Sie sind spätestens zehn Tage vor Beginn der Tagung parteiöffentlich zu publizieren. Dringlichkeits- und Initiativanträge können mit Unterstützung von mindestens 15 Mitgliedern auch unmittelbar auf der Bezirksmitgliederversammlung eingebracht werden.
(3) Änderungsanträge können gestellt werden, sofern noch nicht abschließend über den zugrundeliegenden Antrag abgestimmt wurde. Änderungsanträge werden immer vor dem eigentlichen Antrag abgestimmt. Eine Abstimmung entfällt, wenn die Antragssteller*innen des zugrundeliegenden Antrages einem
Änderungsantrag zustimmen. Auf Antrag kann die Bezirksmitgliederversammlung Antragsschluss für Änderungsanträge zu einem Antrag beschließen.
(4) Liegen zu einem Thema mehrere Anträge vor, wird der weitestgehende zuerst zur Abstimmung gestellt.
(5) Für die Antragseinbringung stehen drei Minuten zur Verfügung, danach gibt es je zwei Minuten Redezeit für eine Gegenrede und eine Fürrede.
§8 Geschäftsordnung
(1) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen sich ausschließlich mit dem Verfahren auf der Mitgliederversammlung befassen, können von stimmberechtigten Mitgliedern jederzeit gestellt werden und werden außerhalb der Redeliste sofort behandelt und abgestimmt. Die Redezeit beträgt eine Minute. Einem Antrag zur Geschäftsordnung kann formal oder in Form einer Gegenrede widersprochen werden. Wird ihm nicht widersprochen, gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als angenommen.
(2) GO-Anträge sind insbesondere:
Antrag auf Nichtbefassung eines Antrags oder Tagesordnungspunktes
(darf nur vor Eröffnung der Debatte gestellt werden),
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Veränderung der Redezeit,
- Antrag zum Verfahren,
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf Schluss der Debatte (dürfen nur Personen stellen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben).
(3) Anträge zur Änderung der Verfassung dieser Geschäftsordnung bedürfen zu ihrer Annahme einer Zweidrittelmehrheit.
§9 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft und findet auf der Bezirksmitgliederversammlung nach derer, auf welcher sie beschlossen wurde, vollumfänglich Anwendung.
- GOBMV260228.pdf PDF-Datei (156 KB)
Geschäftsordnung „DIE LINKE“ Bezirksverband Harburg
1. Organisation der Bezirksmitgliederversammlung.
a) Die Bezirksmitgliederversammlung wird parteiöffentlich abgehalten.
b) Der Bezirksvorstand lädt alle Mitglieder des Bezirksverbandes Harburg spätestens 7 Tage vor jeder Mitgliederversammlung schriftlich (per Mail oder Post) ein. Eine Ausnahme bilden Wahlversammlungen, zu denen die Einladungsfrist 10 Tage beträgt.
c) Rederecht auf Mitgliederversammlungen des BV Harburg haben grundsätzlich alle Mitglieder des Bezirksverbandes Harburg.
d) Gästen kann auf Antrag durch die Bezirksmitgliederversammlung das Rederecht auf der Sitzung eingeräumt werden. Dabei muss im Vorfeld per Abstimmung mit einfacher Mehrheit festgelegt werden, ob dieses Rederecht zu einem einzelnen Themenpunkt oder generell erteilt werden soll.
e) Pro Redebeitrag stehen höchstens drei Minuten Redezeit zur Verfügung, eine mögliche Verlängerung der Redezeit für bestimmte Beiträge ist möglich, muss aber per einfacher Mehrheit der anwesenden Bezirksmitglieder, vor Diskussionsbeginn beschlossen werden.
f) Die Versammlungsleitung wird auf Vorschlag des Bezirksvorstandes von den zur
Bezirksmitgliederversammlung anwesenden Mitgliedern des Bezirks Harburg vor der Sitzung, per einfacher Mehrheit gewählt und leitet die Versammlung.
g) Die Redeliste wird durch die Versammlungsleitung nach Geschlechtern quotiert
geführt. Teilnehmer_innen, die sich zu einem Diskussionspunkt erstmalig zu Wort
melden, werden dabei denen, die sich bereits in die Diskussion einbringen konnten
gegenüber, auf der Redeliste bevorzugt behandelt.
2. Anträge
a) Anträge an die Bezirksmitgliederversammlung Harburg sind grundsätzlich mindestens 5 Tage vor der Versammlung an den Bezirksvorstand Harburg einzureichen. Jedes Mitglied des Bezirksverbandes Harburg hat das Recht Anträge an die
Bezirksmitgliederversammlung einzureichen.
b) Anträge können dann kurzfristiger eingereicht werden, wenn mindestens 10% der
Mitglieder des BV Harburg ein entsprechendes Gesuch unterzeichnen und bis zum
Beginn der Sitzung vorlegen.
c) Eine weitere Ausnahme von der Einreichungsfrist stellen Anträge mit besonderer
Dringlichkeit dar. Sieht der Vorstand diese Dringlichkeit nicht als gegeben an, muss
über das Vorliegen der Dringlichkeit des Antrages auf der Bezirksmitgliederversammlung vor Sitzungsbeginn, durch die anwesenden Mitglieder, abgestimmt werden. Die Dringlichkeit des Antrages gilt bei einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Bezirksverbandes als angenommen. Hierzu dürfen vorab je eine/r der Antragsteller_innen eine Für-Rede und je ein Mitglied des Bezirksvorstandes eine Gegenrede von max. 3 Minuten führen.
d) Wurde der Antrag regulär, oder nach den Regelungen unter 2b) eingereicht bzw. als Dringlichkeitsantrag bestätigt, berücksichtigt ihn der Bezirksvorstand als
Tagesordnungspunkt der betreffenden Sitzung.
e) Auf der Versammlung werden Anträge von einem der Antragsteller_innen eingebracht. Die Redezeit hierfür beträgt in der Regel drei Minuten, kann aber auf Antrag verlängert werden (Siehe Regelung unter 1e). Anschließend ist eine Für- und eine Gegenrede von jeweils maximal 3 Minuten erlaubt.
f) Gibt es zu einer Antragstellung größeren Diskussionsbedarf, muss dieser Mehrbedarf per Geschäftsordnungsantrag eingebracht werden. Eine Für- und eine Gegenrede von max. 1 Minute sind dabei zugelassen. Anschließend stimmt die
Bezirksmitgliederversammlung per einfacher Mehrheit über den GO-Antrag und die
Änderung des Tagesordnungspunktes ab. Auf Vorschlag der Versammlungsleitung wird dann der maximalen zeitlichen Rahmen der Diskussion, erneut durch einfache
Mehrheit der anwesenden Bezirksmitglieder festgelegt.
3. Anträge zur Geschäftsordnung
Das Wort zur Geschäftsordnung, zum Verfahren, zur Tagesordnung und Zeitplanung
wird außerhalb der Reihe und sofort nach Beendigung des laufenden Wortbeitrages, auf Signalisierung eines Geschäftsordnungsantrages durch Handzeichen erteilt.
Anträge zur Geschäftsordnung sind:
• Antrag auf Nichtbefassung (darf nur vor Eröffnung der Debatte gestellt werden)
• Antrag auf Vertagung
• Antrag auf Überweisung
• Antrag auf Verlängerung der Redezeit bzw. Verlängerung der Diskussion
• Antrag, Anfrage bzw. Hinweis zum Verfahren
• Antrag auf Unterbrechung der Versammlung
• Antrag auf Schluss der Redeliste
• Antrag auf Schluss der Debatte (dürfen nur Teilnehmerinnen stellen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben)
Die Redezeit zur Begründung von GO-Anträgen beträgt 1 Minute. Wird einem GO-Antrag widersprochen, ist vor der Abstimmung eine Gegenrede (von ebenfalls 1 Minute) zuzulassen. Wird dem GO-Antrag nicht widersprochen, gilt der GO-Antrag automatisch als angenommen.
Von der Bezirksmitgliederversammung lt. Protokoll am: 28.10.2015 beschlossen
Hier als PDF
- GO_Harburg.pdf PDF-Datei (23 KB)
