Geschäftsordnung des Bezirksvorstands Harburg
Der Bezirksvorstand Harburg hat die folgende Geschäftsordnung am 07.03.26 beschlossen:
Geschäftsordnung des Bezirksvorstands Harburg der Partei Die Linke
§0 Gültigkeit
- Der Bezirksvorstand (BeVo) der Linken, Bezirksverband Harburg, gibt sich folgende Geschäftsordnung, um seine Arbeit im Rahmen von Landes- und Bundessatzung und Landes- und Bundesfinanzordnung zu organisieren.
§1 Einberufung, Einladung, Tagungsrhythmus und Fristen
- Es findet in der Regel mindestens einmal im Monat eine Bezirksvorstandssitzung statt. Bei der letzten ordentlichen Sitzung eines Quartals werden die vorläufigen ordentlichen Termine des nächsten Quartals bekanntgegeben.
- Jedes Vorstandsmitglied kann eine Vorstandssitzung einberufen und ist dann für die Vorbereitung der Sitzung (Tagesordnungsvorschlag, Zeitplanvorschlag, Beschlussvorlagen) zuständig. Die Einladung erfolgt bei ordentlichen Sitzungen spätestens am siebten Tag, bei außerordentlichen Sondersitzungen spätestens 24h vor der Vorstandsitzung per Mail. Mit Einladung wird eine vorläufige Tagesordnung verschickt.
- Die Einladung wird zeitnah den Mitgliedern des Bezirksverbands bekannt gemacht.
- Der BeVo ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder teilnimmt und die Einladungsfrist eingehalten ist. Bei Erreichen der Beschussfähigkeit beginnt die Sitzung. Beschlussunfähigkeit wird nur auf Antrag festgestellt.
- Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit beschließt der Bezirksvorstand mit einfacher Mehrheit über Moderation. Protokoll, Tagesordnung und Zeitplan. Tagesordnung und Zeitplan können im Verlauf der Sitzung per Beschluss verändert werden [siehe §5 Anträge zur Geschäftsordnung und zur Tagesordnung].
§2 Sitzungsablauf
- Die Sitzungen des Bezirksvorstandes sind grundsätzlich parteiöffentlich [§28 (1) Bundessatzung]. Über die Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen entscheidet der BeVo. Jedes Mitglied des BeVo hat das Recht, eine nicht parteiöffentliche Sitzung oder Beratung zu beantragen [§28 (3) und (4) Bundessatzung]. Diese findet statt, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden BeVo-Mitglieder dem Antrag zustimmt. Auf Antrag können weitere Gäste auf Beschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden BeVo-Mitglieder zugelassen werden. Die Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit wird im Protokoll vermerkt.
- Über die Sitzungen des BeVo wird ein Beschluss- und Festlegungsprotokoll geführt.
- Das Protokoll wird spätestens sieben Tage nach der BeVo Sitzung an die Mitglieder des Bezirksvorstandes verschickt. Das Protokoll wird durch die Vorstandsmitglieder per Mail bestätigt, hierbei wird keine Reaktion innerhalb von drei Tagen als Zustimmung gewertet. Das Protokoll wird spätestens zehn Tage nach der BeVo-Sitzung an die Mitglieder des Bezirksverbands verschickt. Ab der Verschickung gilt eine Einspruchsfrist von einer Woche. Über Einsprüche entscheidet der BeVo.
- Der BeVo informiert spätestens eine Woche nach Bestätigung des Protokolls über die Internetseite die Mitglieder des Bezirksverbandes über die Inhalte und Beschlüsse der BeVo-Sitzungen.
§3 Beschluss und Finanzanträge
- Beschluss- und Finanzanträge bedürfen der Schriftform.
- Die Frist zum Einreichen von Anträgen endet 48h vor der BeVo-Sitzung. Fristgerecht eingereichte Anträge werden zusammen mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt und auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Für später eingegangene Anträge kann der/die Antragssteller*in Dringlichkeit beantragen. Über die Dringlichkeit und damit über die Befassung des Antrags entscheidet der BeVo mit einfacher Mehrheit.
- Finanzwirksame Anträge müssen vor dem Anfallen der Kosten beschlossen werden. Wenn sie ein Ausgabenvolumen von 100,- Euro übersteigen, sind sie mit einer groben Aufschlüsselung der einzelnen Posten zu versehen, um als ordnungs- und fristgemäß zu gelten.
- Anträge werden offen abgestimmt. Sie bedürfen der einfachen Mehrheit, um angenommen zu werden. Bei Stimmgleichheit ist der Antrag abgelehnt.
- Bei dringlichen Angelegenheiten kann eine kurzfristige außerordentliche (Fristen vgl. § 1) Sondersitzung ausschließlich zur Sache einberufen werden. Der Grund der Dringlichkeit wird im Protokoll der Sondersitzung vermerkt.
- Anträge können auf Antrag des oder der Antragsteller*in per Mail-Umlauf beschlossen werden. In diesem Fall ist ein Antrag beschlossen mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Bezirksvorstandsmitglieder (Enthaltungen zählen als Nein), frühestens aber 24 Stunden nach Antragsstellung per E-Mail an den Bezirksvorstand. Über so gefasste Beschlüsse wird auf der nächsten ordentlichen Sitzung informiert.
- Vor der Abstimmung über einen Antrag kann auf Antrag eines Vorstandsmitglieds ein Stimmungsbild der anwesenden Gäste eingeholt werden. Dabei können die anwesenden Gäste per Handzeichen Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung ausdrücken. Das Ergebnis des Stimmungsbilds wird im Protokoll vermerkt.
§4 Rederecht
- Rederecht haben Mitglieder des BeVo sowie zum jeweiligen Tagesordnungspunkt (TOP) geladene Gäste. Gästen kann Rederecht erteilt werden, soweit sich aus den Reihen des BeVo kein Widerspruch erhebt. In diesem Fall ist im BeVo über das Rederecht abzustimmen.
- Die Redezeit beträgt drei Minuten. Im Rahmen des Beschlusses über die Tagesordnung kann für Referate eine längere Redezeit festgelegt werden.
- Das Wort wird von der Moderation mit Hilfe einer Redeliste erteilt. Dabei gilt:
- Mitglieder des BeVo, sowie zum jeweiligen Tagesordnungspunkt (TOP) geladene Gäste werden bevorzugt aufgerufen, um die Meinungsbildung innerhalb des Bezirksvorstandes zu gewährleisten.
- Erstredner*innen zum jeweiligen TOP haben Vorrang.
- Nach jedem Redebeitrag, bei dem keine FLINTA*-Person gesprochen hat, ist einer FLINTA*-Person bevorzugt das Wort zu erteilen
§5 Anträge zur Geschäftsordnung und zur Tagesordnung
- Anträge zur Geschäftsordnung und zur Tagesordnung sind außerhalb der laufenden Redeliste sofort nach Beendigung des laufenden Beitrages aufzurufen. Sie können nur von Mitgliedern des BeVo gestellt werden. Sie kommen nach Stellen des Antrages und einer Gegenrede sofort zur Abstimmung. Die maximale Redezeit für Antrag und Gegenrede beträgt jeweils eine Minute.
- Erfolgt bei einem Antrag zur Geschäftsordnung oder zur Tagesordnung keine Gegenrede, so ist dieser angenommen.
- Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere:
- Antrag auf Nichtbefassung eines Antrags oder Tagesordnungspunktes (darf nur vor Eröffnung der Debatte gestellt werden),
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Veränderung der Redezeit,
- Antrag zum Verfahren,
- Antrag auf Unterbrechung der Sitzung,
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf Schluss der Debatte (dürfen nur Vorstandsmitglieder stellen, die noch nicht zur Sache gesprochen haben
§6 Grundsätze zur Behandlung von Anträgen
- Antragsrecht in der BeVo-Sitzung haben Mitglieder des BeVo. Gästen kann Antragsrecht erteilt werden, soweit sich aus den Reihen des BeVo kein Widerspruch erhebt. Bei einem Widerspruch ist im BeVo über das Antragsrecht abzustimmen.
- Änderungsanträge sind stets vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu stellen. Werden Änderungsanträge vom Hauptantragsteller übernommen, entfällt die gesonderte Abstimmung.
- Weiter- oder weitestgehende Anträge zu einem Sachkomplex sind immer zuerst zur Abstimmung zu bringen. Das gilt für Anträge wie Änderungsanträge.
- Anträge, die den Sinn des Hauptantrages umkehren, stellen keine Änderungsanträge dar und sind insoweit als Änderungsanträge nicht zulässig. Sie sind vor der Beratung der Änderungsanträge alternativ abzustimmen (Grundlagenbildung).
- Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.
§7 Inkrafttreten
- Die Geschäftsordnung tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft.
