Gericht entscheidet gegen überhöhte Gebühren für Unterkunft Geflüchteter

Hamburg hält dennoch am Mietwucher fest

In einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss
vom 14.04.2021, Az.: 12 N 20.2529) erneut die dortige Gebührenordnung für Geflüchtete in
Gemeinschaftsunterkünften kassiert – mit deutlichen Worten. Eine Gebühr von 355,14 Euro für die
Unterbringung entbehre vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips jeder tragfähigen Grundlage.
Carola Ensslen, flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen
Bürgerschaft kritisiert den Hamburger Senat scharf: „Seitdem der Senat die Gebühren auf fast 600 Euro pro
Person für ein Zwei- oder Mehrbettzimmer festgesetzt hat, halten wir diese Praxis für rechtswidrig. Bereits
2018 hatte der Senat eine bayerische Entscheidung ignoriert. Dies ist nun die zweite bahnbrechende
Entscheidung. Rot-Grün kann nicht länger so tun als sei in Hamburg alles in bester Ordnung.“


Mittlerweile sind die Hamburger Gebühren für die Unterkunft zwar auf 530 Euro gesunken – eine ermäßigte
Gebühr bei geringen Einkommen beträgt in Hamburg nach wie vor 210 Euro. Doch die bayerischen
Richter:innen hielten selbst eine Gebühr von 192,29 Euro für ein Einzelzimmer oder eine abgeschlossene
Wohneinheit – auch angesichts des geringen „Komforts“ – noch für überhöht. Das Kostendeckungsprinzip
dürfe für den Staat nicht das oberste Gebot sein. Vielmehr müssen nach Ansicht des Gerichts sozialstaatliche
Leistungen der Daseinsvorsorge von der Solidargemeinschaft mitgetragen werden. Von den Einzelnen dürfe
nur ein geringes symbolisches Entgelt verlangt werden. Carola Ensslen: „In Hamburg gibt es in aller Regel
nichtmal Einzelzimmer, aber die Gebühr wird dennoch nicht reduziert. Es ist schon schlimm genug, dass
Wohnraum so knapp ist. Dann müssen wenigstens die Kosten für diese kargen Unterkünfte drastisch gesenkt
werden. Ich erwarte vom Senat endlich eine rechtmäßige und gerechte Gebührenordnung“.